2023 ist Schluss mit dem "gelben Schein": So funktioniert die digitale Krankschreibung
Ab dem neuen Jahr ändert sich die Krankschreibung. Statt des bekannten "gelben Scheins" gibt es dann flächendeckend die eAU. Ganz darauf verzichten sollten gerade Arbeitnehmende aber nicht.
Für gesetzlich Versicherte wird die Krankmeldung deutlich unkomplizierter. Denn ab dem 1.1.2023 kommt das elektronische Verfahren in Sachen Arbeitsunfähigkeit. Konkret vernetzen sich Ärzt:innen, Krankenkassen und Arbeitgeber:innen nun noch enger, um Krankschreibungen so schneller, effektiver und kostensparender zu bearbeiten.
So funktioniert das eAU-Verfahren
Denn anstatt den Patient:innen den bekannten gelben Krankenschein mit mehreren Durchschlägen in die Hand zu drücken und sie alles weiterverteilen zu lassen, erfolgt das alles ab Januar 2023 auf Knopfdruck.
Der Arzt oder die Ärztin übermittelt die Krankschreibung noch am selben Tag an die Kasse und diese wiederum stellt die Information dann den Arbeitgebenden zum Abruf zur Verfügung, wie die Abendzeitung München berichtet.
Dieses neue, digitale Verfahren wird als eAU bezeichnet, wobei der Buchstabe E für elektronisch steht und das AU für Arbeitsunfähigkeit. Bislang gilt es aber nur für gesetzlich Krankenversicherte. Reha-Einrichtungen, Physio- und Psychotherapeut:innen sind bislang nicht eingebunden in das System. An einer entsprechenden Vorgehensweise für Privatpatient:innen und auch Privatärzt:innen wird derzeit ebenfalls noch gefeilt.
Das bleibt weiter Pflicht
Doch alles wird dann doch nicht komplett digital abgewickelt bei einer Krankmeldung. Angestellte sind weiterhin in der Pflicht, die Arbeitgebenden unverzüglich über die Verhinderung zu informieren. Sprich: Um eine persönliche Krankmeldung kommt man nicht drumherum. Dies gilt ebenfalls in Bezug auf die Information, wie lange die Erkrankung voraussichtlich dauern wird.
Gelben Schein weiter wichtiger Beleg
Allerdings wird es dann tatsächlich einfacher, denn zumindest um die Weiterleitung der Krankmeldung müssen sich Arbeitnehmende dann nicht mehr kümmern. Dennoch sollte nicht darauf verzichtet werden, sich vom Arzt oder der Ärztin das bekannte Krankschreibungsformular zumindest mitgeben zu lassen, wie Fachanwälte für Arbeitsrecht wie Alexander Bredereck aus Berlin betonen.
Dieses gilt nämlich weiterhin als wichtiger Beweis für die Arbeitnehmer:innen, falls der Chef oder die Chefin die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln sollte. Insofern bleibt die gewohnte Krankschreibung zumindest für Arbeitnehmer:innen weiter ein wichtiges Dokument.
Verwendete Quelle:
Abendzeitung München: Die Krankschreibung wird digital: Was sich genau ändern wird