Muezzin-Rufe: Gericht spricht folgenschweres Urteil
Ein Ehepaar hatte gegen die Lautsprecher des Minaretts einer Moschee geklagt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat nun ein folgenreiches Urteil gesprochen.
Das Gericht hat die Genehmigung für die Lautsprecher aufgehoben. Die Stadt Oer-Erkenschwick hatte der Ditib-Gemeinde 2013 erlaubt, für den täglichen Muezzin-Ruf einen Lautsprecher anzubringen.
Grund für die Klage des Ehepaars war, dass sie sich in ihrer Religionsfreiheit verletzt fühlten. Verwaltungsgerichtssprecher Klaus Weisel erklärt: „Die Richter haben die Genehmigung nun wegen eines Ermessensfehlers aufgehoben.“
Demnach habe die Stadt versäumt zu prüfen, inwieweit die Muezzin-Rufe die Religionsfreiheit anderer Anwohner einschränken. Auch die Lautstärke der Lautsprecher sei damals nicht hinreichend gemessen worden. Weisel fügt jedoch hinzu: „Die Entscheidung des Gerichts bedeutet aber nicht, dass der Muezzin-Ruf grundsätzlich untersagt ist.“
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig und die Verhandlung in zweiter Instanz möglich.