Gericht stoppt rund 80.000-Euro-Zahlung: Frau bekommt trotz Krankheit keine Rente

In Deutschland reicht es oft nicht aus, krank zu sein, um Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Der folgende Fall zeigt, wie schwierig und langwierig der Weg zur Rente sein kann – selbst bei offensichtlichen gesundheitlichen Einschränkungen. Trotz jahrelangen Kampfes, Gutachten und Gerichtsverfahren endete der Streit um eine Rentennachzahlung von 80.000 Euro für eine Frau aus Nordrhein-Westfalen mit großer Enttäuschung.
Eine Frau kämpft jahrelang für ihre Erwerbsminderungsrente, doch am Ende bleibt alles beim Alten. Wer glaubt, chronisch krank zu sein, hat in Deutschland noch lange keinen Anspruch auf eine Rente. Was ist in diesem besonderen Fall passiert und warum wurde eine satte Nachzahlung von 80.000 Euro gestoppt?
Der lange Weg zur Rente und eine große Enttäuschung
Alles begann, als eine Frau aus Nordrhein-Westfalen, geboren in der Türkei, den Schritt vor die Versicherung wagte. Bereits seit 1989 ist sie bei der Deutschen Rentenversicherung abgesichert. Mal als angestellte Mutter, mal mit Teilzeitjobs, später auch in der Pflege – sie durchlebte in Deutschland gleich mehrere Lebensphasen. Im Mai 2016 stellte sie erstmals offiziell einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Der Grund: Depressionen, chronische Schmerzen, massive Rückenprobleme machten ihr, nach eigenen Angaben, das Arbeitsleben unmöglich.
Doch von Anfang an war klar: So einfach ist es keineswegs, eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Obwohl sie auf mehrere Gutachten pochte, entschied die Deutsche Rentenversicherung gegen sie. Die Begründung: Sie könne immer noch mindestens sechs Stunden täglich leichte Tätigkeiten verrichten.
Richter kontra Rentnerin warum 80.000 Euro nicht fließen
Ungewöhnlich – aber erst ein Gericht in Gelsenkirchen nahm sich der Sache richtig an. Dort erhielt die Antragstellerin 2021 erstmals Recht: Laut dem Sozialgericht Gelsenkirchen war ihre Erwerbsfähigkeit „auf unter sechs Stunden pro Tag reduziert“, allerdings nur befristet. Das hätte ihr eine Nachzahlung von rund 80.000 Euro eingebracht – für den Zeitraum von Mai 2016 bis Juli 2022.
Doch die Freude währte nicht lang. Die Deutschland Rentenversicherung gab sich nicht geschlagen und legte Berufung ein. Und tatsächlich: Das Landessozialgericht NRW räumte auf und machte der Hoffnung ein Ende. Die Richter kamen nach neuen Begutachtungen zu dem Schluss, dass die Frau durchaus noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann. Dies ist die magische Grenze für die Erwerbsminderungsrente.
Die Begründung der Experten, die das Gericht stützte, geht noch weiter: Sie attestierten der Frau „ausgeprägte Aggravations- und Simulationstendenzen“. Sie soll also Symptome dramatisiert oder gar vorgetäuscht und so vom Status „Krank“ profitiert haben. Auch das Gericht kritisierte, dass sie sich nicht konsequent medizinisch behandeln ließ.
Die versteckten Kosten eines aussichtslosen Verfahrens
Besonders bitter: Die Frau bekommt nicht nur keine Rente und keine Nachzahlung, sondern muss auch noch 1.000 Euro Verfahrenskosten übernehmen. Das ist im Sozialrecht fast nie der Fall und zeigt, wie wenig die Richter ihrem Anliegen noch Hoffnung einräumten. Sie urteilten, dass ihre Klage von vornherein “aussichtslos” war.
Der Fall macht deutlich, wie hart die Spielregeln sind: Entscheidend für die Rente ist laut Gericht nämlich nicht die Diagnose, sondern „ob weniger als sechs Stunden pro Tag gearbeitet werden kann“. Wer das nicht stichhaltig nachweisen kann, geht leer aus – auch nach jahrelangen Prozessen und mit scheinbar schwerem Leidensdruck.
Außerdem beweist dieser Fall, dass sich selbst für offensichtlich unterlegene Kläger vor Gericht hohe Kosten auftürmen können, obwohl das Sozialgericht eigentlich gebührenfrei ist.
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