Könnt ihr bei schlechtem Wetter zu Hause bleiben? Das sind die Arbeitgeber-Regelungen
Deutschland wurde gerade vom Wintereinbruch getroffen. Vereiste und verschneite Wege haben es einigen Mitarbeiter:innen schwer gemacht, rechtzeitig auf der Arbeit anzukommen. Aber wie sehen die gesetzlichen Regelungen in diesem Fall aus?
Der Winter ist da und hat Deutschland ganz schön überrascht! Laut dem 100-jährigen Kalender soll es kalt und ungemütlich bleiben, auch über den Jahreswechsel. Da kommt natürlich die Frage auf, wie es mit dem Gang zur Arbeit aussieht.
Auch bei schlechtem Wetter müsst ihr pünktlich bei der Arbeit auftauchen
Das Arbeitsrecht verpflichtet Arbeitnehmer:innen dazu, pünktlich beim Arbeitsplatz anzukommen, auch bei schlechtem Wetter oder einem Ausfall der Verkehrsmittel. Das sogenannte Wegerisiko tragen die Beschäftigten.
Per se müsst ihr euch im Vorhinein selbst darüber informieren, wie das Wetter wird, ob ihr früher los oder gar einen anderen Weg beziehungsweise ein anderes Verkehrsmittel nehmen müsst. Wenn ihr bei einem plötzlichen Wintereinbruch jedoch einmal zu spät ankommt, könnt ihr nicht abgemahnt werden.
Alles ist anders, wenn es eine Unwetterwarnung gibt
Bei einer Arbeitsverhinderung aus "übergeordneten Gründen", wie einer Unwetterwarnung wegen einem Sturmtief, Glatteis oder Hochwasser, können Arbeitnehmer:innen zu Hause bleiben, da der Weg zur Arbeit dann eine Gefahr darstellt. Möglicherweise werdet ihr für diesen Tag dann aber auch nicht vergütet, sodass es nicht schadet, um ein paar Tage im Homeoffice zu bitten, auch wenn es euch mehr Strom kostet.
Verwendete Quellen:
T-Online: Bei Schnee oder Sturm zu Hause bleiben? Was Mitarbeiter dürfen
Brisant: Sturmwarnung - Zu Hause bleiben oder doch zur Arbeit gehen?
DEURAG Rechtsschutz: Arbeitsverhinderung – Zu Hause bleiben wegen Schnee und Eis?