Rückruf wegen Schimmel: Diese Küchlein solltet ihr nicht verzehren!
Dieses Mal hat es den Discounter Action mit einem Produktrückruf getroffen! Wer jetzt gerne nach dem Mittagessen zu seinen Zebra-Küchlein als Dessert greifen möchte, sollte sie sich lieber genauer ansehen.
Produktrückrufe sind mittlerweile an der Tagesordnung. Erst vor kurzem wurde ein beliebter Nachtisch aufgrund einer möglichen Salmonellenbelastung aus dem Verkehr gezogen.
Solche Aktionen können aber alle möglichen Dinge betreffen, so zum Beispiel diesen Sommer sprudelige Mixgetränke. Auch die Gründe für einen Rückruf sind vielfältig, nicht immer sind Verunreinigungen im Spiel, die gesundheitsgefährdend sein können, denn es werden auch Kindergeräte zurückgerufen.
Action ruft Zebra-Küchlein zurück
Das Produkt "Patisserie Zebra-Küchlein" (6 Stück/180 g) von Mandemakers, das seit August 2023 beim Discounter Action im Handel ist, sollte nicht verzehrt und sofort in einer der Filialen abgegeben werden. Dort bekommt ihr auch ohne Vorlage des Kassenbons euer Geld zurück.
Laut Action kann das Produkt "bereits vor Ablauf des Verfallsdatums Schimmel enthalten, der den Küchlein einen ungewöhnlichen Geruch und Geschmack verleiht". Betroffen sind die Artikel mit der GTIN 8714065111503. Diese Nummer befindet sich unter dem Barcode. Belastet sein können die folgenden Verfallsdaten und Chargennummern:
- 02-11-23 1K25
- 03-11-23 1K26
- 08-11-23 1K31
Verzehr von Schimmel ist gefährlich für die Gesundheit
Schimmelpilze, die sich in Lebensmitteln ansiedeln, können gesundheitsschädigend sein, da sie Gifte (sogenannte Mykotoxine) produzieren. Bei einmaligem Verzehr passiert euch nichts, wenn ihr bei guter Gesundheit seid. Bei regelmäßigem Verzehr verschimmelter Produkte können sie jedoch krebserregend sein und euer Erbgut schädigen. Geht deswegen lieber immer auf Nummer sicher.
Verwendete Quellen:
Heidelberg 24: Vorsicht, Schimmelgefahr: Hersteller startet Rückruf für Süßigkeit
Action: Wichtige Sicherheitsinformationen, Patisserie Zebra-Küchlein (6 Stück/180 g)
NDR: Schimmel: Wann muss man Lebensmittel wegwerfen?