Wegen leerem Kühlschrank: Jobcenter sorgt für Empörung
Der Hartz-IV-Empfänger Daniel Nitsch ist auf die Leistungen vom Amt angewiesen, als Epileptiker kann er aufgrund seiner Anfälle nicht arbeiten gehen. Doch eine Kontrolle seiner Wohnung von Mitarbeitern des Jobcenters änderte plötzlich alles.
Nachbarn hatten bei der Hausverwaltung gemeldet, dass sie den Verdacht hätten, Daniel Nitsch würde seine Wohnung unerlaubt untervermieten. Das Jobcenter bekam Wind von der Sache und schickte eine Außendienstmitarbeiterin bei Nitsch vorbei, um seine Wohnung zu kontrollieren. Als er sie hineinließ, wollte sie den Inhalt seines Kühlschranks sehen. Als dieser ihr zu leer vorkam, mutmaßte sie, dass Nitsch vielleicht gar nicht in der Wohnung leben würde. Dass es kurz nach Weihnachten war, und dass er noch nicht zum Einkaufen gekommen war, kam der Dame nicht in den Sinn.
Anfang Februar folgte dann der Brief vom Amt, dass seine Miete fortan nicht mehr übernommen werde. Eine Hiobsbotschaft für den jungen Mann, der krankheitsbedingt nicht arbeiten gehen kann und auf die Unterstützung des Jobcenters vollkommen angewiesen ist. Zu den Vorwürfen der illegalen Untervermietung sagt er: „Meine Nichten und Neffen besuchen mich oft. Besonders in den Ferien oder übers Wochenende. Manchmal übernachten die auch bei mir. Die sind im Alter von 3 bis 20 Jahren.“
Wie geht es nun weiter? Das Amt fordert: „Sobald die Mutter oder der Kunde selber bestätigen kann, dass er aufgrund seiner Krankheit manchmal bei seiner Mutter wohnen muss, wird die Miete auch wieder bezahlt.“
Die Hartz-IV-Entscheidungen der Jobcenter sorgen immer wieder für Diskussionen. In einem anderen Fall wurden einem Bettler die Leistungen gekürzt.