Deutsches Gericht erklärt GEZ-Beitrag für illegal
Eine Hostel-Betreiberin aus Neu-Ulm hat gegen den Rundfunkbeitrag geklagt. Sie wehrt sich gegen die Zwangsgebühr von 5,83 Euro pro Gästezimmer. Denn in den Zimmern gibt es weder Fernsehen oder Radio, noch Internet.
Jetzt hat ein Gericht im Sinne der Klägerin entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig urteilte: Der Zusatzbeitrag ist in diesem Fall nicht rechtens. Allerdings ist das Urteil noch nicht endgültig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wird den Fall noch prüfen.