Fernandes und Ulmen: Staatsanwaltschaft Spanien will Fall an deutsche Behörden abgeben
Spanische und deutsche Behörden streiten um die Zuständigkeit im Streit zwischen Collien Fernandes und Christian Ulmen. Wie geht es jetzt weiter mit den Ermittlungen rund um das Ex-Paar?
Ein Promi-Fall zieht sich quer durch Europa und sorgt für ein heilloses Durcheinander: Collien Fernandes (44) und Christian Ulmen (50) stehen seit Monaten im Fokus mehrerer Ermittlungen. Dabei geht es um angebliche Vorfälle häuslicher Gewalt, dubiose Digitalattacken und heftige Vorwürfe auf beiden Seiten. Am aktuellen Stand sieht alles nach einem Länderstreit im Justiz-Dschungel aus – und die entscheidende Frage bleibt, ob Deutschland oder Spanien den Fall künftig übernehmen soll.
Die Öffentlichkeit verfolgt gespannt, wie die Ermittler aktuell versuchen, Licht ins Dunkel eines immer komplexer werdenden Szenarios zu bringen. Lange war nicht klar, wer für die Aufarbeitung der Verfahren eigentlich wirklich verantwortlich ist. Und das sorgt nicht nur bei den involvierten Behörden für Kopfzerbrechen, sondern wirft auch für viele Beobachter immer neue Fragen auf. Wie genau kam es eigentlich zu diesem Wirrwarr, und warum sind gleich mehrere Justizsysteme mit den Vorwürfen beschäftigt?
Wer ist eigentlich zuständig? Behörden kämpfen mit Grenzfragen
Alles begann mit einem Zwischenfall 2023 auf Mallorca: Damals wurden beide Eheleute vorübergehend festgenommen, Stichwort: „häusliche Gewalt“. Das spanische Verfahren dazu wurde vom zuständigen Gericht später eingestellt – zumindest nach Aussage der spanischen Staatsanwaltschaft. Seitdem tauchten aber immer neue Anzeigen an unterschiedlichen Orten auf. Ende 2024 erstattete Fernandes in Berlin eine Anzeige „gegen Unbekannt“, die nach Schleswig-Holstein weitergeleitet wurde. Lange passierte nichts – bis die Enthüllungen des Spiegel kamen und die Behörden in Deutschland die Akte wieder aufnahmen.
Die Ermittlungen in Deutschland gerieten zunächst ins Stocken, denn die Anzeige, die Fernandes in Berlin gestellt hatte, wurde an die Staatsanwaltschaft in Itzehoe (Schleswig-Holstein) übergeben, wo Fernandes gemeldet ist. Aber erst nachdem der Spiegel Mitte 2026 erneut auf Details des Falles aufmerksam machte, wurden die Untersuchungen in Deutschland tatsächlich wieder aufgenommen. Die neue Dynamik zeigt: Die Medien spielten beim Wiederanrollen der Ermittlungen eine nicht unwesentliche Rolle.
Neue Vorwürfe, offene Fragen: Das juristische Pingpong geht weiter
Im Dezember 2025 folgte dann die nächste Anzeige von Fernandes – diesmal direkt gegen Ulmen, eingereicht in Palma. Zu den Vorwürfen zählten nicht nur körperliche Attacken, sondern auch „identitätsdiebstahl“ und angeblich gefälschte Online-Profile, also der Verdacht, Ulmen könnte nach Dezember 2024 Profile auf ihren Namen angelegt oder manipuliert haben. Solche digitalen Vorwürfe bringen eine weitere Ebene ins Spiel, bei der es schnell unübersichtlich wird, welches Land für welche Ermittlungsaspekte überhaupt zuständig ist.
Laut den Anwälten von Ulmen soll er im Jahr 2023 eine Halsverletzung erlitten haben, die mit dem Streit zusammenhängt. Fernandes sieht das anders. Auf Instagram teilte sie ihre Sicht auf die Auseinandersetzung und erklärte offen:
„Ulmen hatte nur einen kleinen Kratzer, während ich am ganzen Körper blaue Flecken hatte, die dokumentiert sind.“ Sie berichtet auch, dass es gleich am Tag nach dem Vorfall eine Anhörung gab, bei der sie gefragt worden sei, ob sie ihre Anzeige fortsetzen wolle. In ihren eigenen Worten: „Ich habe die Anzeige fallen lassen beziehungsweise gesagt, dass ich nichts weiter verfolgen möchte.“
Parallel dazu zeigt sich, wie schwierig es ist, Vorwürfe mit internationalem Bezug klar und konsequent aufzuklären. Während die Akten in Deutschland wieder aufgerollt wurden, lief in Spanien eine weitere Beschwerde – und mit jedem Schritt im Ermittlungsverfahren wird die Notwendigkeit einer klaren Kompetenzzuordnung deutlicher. Denn sobald sich Ermittlungen überschneiden oder gar widersprechen, drohen Doppelungen und Lücken.
Entscheidung offen: Gericht in Palma muss sich jetzt festlegen
Am 30. März 2026 gaben die Anwälte von Ulmen an, die spanische Staatsanwaltschaft habe beantragt, das gesamte Verfahren nach Deutschland abzugeben. Entscheiden muss das allerdings eine Richterin in Palma, was „in den nächsten Tagen“ passieren soll, solange bleibt alles in der Schwebe. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Itzehoe (Schleswig-Holstein) prüft derweil, ob sie im Fall wirklich zuständig ist – vor allem, da einiges auf mögliche Parallelermittlungen in zwei Ländern hinauslaufen könnte. Offenbar will man unnötige Doppelungen vermeiden. Laut deutscher Staatsanwaltschaft ist auch die Frage eines möglichen Rechtshilfeersuchens an Spanien Bestandteil der aktuellen Prüfung.
Sollte das Gericht in Palma dem Übertragungsantrag zustimmen, könnte der gesamte Vorgang in Deutschland gebündelt werden. Damit wäre die Staatsanwaltschaft Itzehoe am Zug, alle bisherigen und künftigen Ermittlungsansätze zentral zu bearbeiten. Auf diesem Weg könnten Ermittlungsdoppelungen vermieden werden und der Ablauf für alle Beteiligten wäre übersichtlicher. Bis zur Entscheidung der Richterin bleibt das Schicksal des Falls jedoch weiterhin offen. Auch die Staatsanwaltschaft in Itzehoe betont, man sei gerade dabei, alle rechtlichen und praktischen Möglichkeiten auszuwerten – inklusive der Option, bei Bedarf Rechtshilfe von Spanien anzufordern.
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