Warnstreik der EVG: Diese Rechte haben Fahrgäste bei Ausfällen und Verspätungen
In Deutschland wird aktuell wieder einmal gestreikt. Grund dafür sind unter anderem höhere Lohnforderungen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG. Fahrgäste müssen sich daher noch bis 13 Uhr auf diverse Einschränkungen einstellen. Doch welche Rechte dürfen im Falle von Verspätungen und Ausfällen eigentlich in Anspruch genommen werden? Die Antworten darauf liest du hier.
Seit dem frühen Freitagmorgen wird in Deutschland wieder einmal vonseiten der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG gestreikt. Davon betroffen sind sowohl Fern- als auch Regionalverkehr. Die Deutsche Bahn hat bereits angekündigt, dass der Fernverkehr noch über das eigentlich geplante Ende des Streiks um 11 Uhr hinaus komplett eingestellt sein wird.
Für Pendler:innen und Reisende bedeutet der Streik massive Einschränkungen. Aufgrund der Ausfälle und der vorraussichtlich überdurchschnittlichen Auslastung am Wochenende hat die Bahn bereits empfohlen, für Samstag und Sonntag geplante Reisen auf andere Tage zu verlegen. Doch welche Rechte gelten eigentlich für Fahrgäste im Falle von Verspätungen oder Ausfällen?
Erstattung bei Ausfällen und Nicht-Antreten der Fahrt
Auf der Webseite der Deutschen Bahn wird über die wichtigsten Regelungen in solchen Fällen informiert, wie unter anderem die Tagesschau sowie das Magazin Utopia erläutern. Demnach greift für Betroffene, die ein Ticket für den Tag des Streiks gekauft haben, eine sogenannte Kulanzregelung, laut der die Tickets bis zum kommenden Dienstag ganz flexibel, also zugunabhängig, genutzt werden dürfen. Dies gilt sowohl für den Nah- als auch den Fernverkehr.
Nimmt man dieses Recht nicht in Anspruch, kann man eine vollständige Erstattung des Fahrpreises verlangen - das geht dann entweder über ein Online-Formular oder per Post über das sogenannte "Fahrgastrechte-Formular". So wird der Preis etwa im Nahverkehr komplett zurückgezahlt, sollte der oder die Reisende die Fahrt aufgrund einer voraussichtlichen Verspätung von mindestens 60 Minuten gar nicht erst antreten.
Entschädigung bei Verspätungen
Unabhängig vom Streik gilt zudem eine Regelung für Verspätungen: Demnach kann der oder die Reisende eine Entschädigung verlangen - auch dafür gibt es ein entsprechendes Antragsformular. Sollte man also beispielsweise von einer 60-minütigen Verspätung betroffen sein, darf man 25 Prozent des Kaufpreises zurückverlangen. Im Falle einer Verspätung von zwei Stunden, kann man sich immerhin die Hälfte des Preises erstatten lassen, erklärt die Tagesschau.
Um die Verspätung zu belegen ist es des Weiteren ratsam, sich das Ganze durch einen Mitarbeitenden der Bahn bestätigen zu lassen. Ist dies nicht möglich, reichen auch Fotos von Anzeigetafeln oder Screenshots von der App, wie Utopia informiert.
Verwendete Quellen:
Utopia: "Heute ist Warnstreik: Diese Rechte haben Zugreisende"
Tagesschau: "FAQ: Bundesweiter Streik: Diese Rechte haben Bahnreisende"