Lockerungen für Geimpfte und Genesene: Sie sollen schon sehr bald ihre Grundrechte wiederbekommen
Schon länger sind Lockerungen der Corona-Beschränkungen für Geimpfte und Genesene im Gespräch. Nach einer Phase des Widerstands kommt jetzt Bewegung in deren Umsetzung.
Lange sind sich die großen politischen Lager nicht einig gewesen. Sollen Lockerungen für Geimpfte und Genesene kommen und wenn ja, wann? Jetzt sieht man hier klarer, die Lockerungen können nun fast nicht schnell genug kommen.
Unterstützung für Verordnungsentwurf von Christine Lambrecht
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat einen Verordnungsentwurf zu den Lockerungen für Geimpfte und Genesene vorgelegt, der jetzt auch von der Unionsfraktion unterstützt wird.
Laut der gesundheitspolitischen Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag, sind zwar noch Details zu klären, die Politikerin gibt sich allerdings gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) zuversichtlich, dass der Bundestag die Beratungen noch in dieser Woche wird abschließen können. Zum Zeitplan sagt Maag ferner Folgendes:
Um keine Zeit zu verlieren, sollte der Bundesrat nicht erst am 28. Mai abschließend beraten, sondern möglichst in einer Sondersitzung in der kommenden Woche.
Infektionsgefahr bei Geimpften und Genesenen gering
Hintergrund der nun schneller durchführbar erscheinenden Lockerungen sind wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen von Geimpften und Genesenen zumindest für gewisse Zeit keine besondere Gefahr für eine Ansteckung ausgeht.
Laut Maag müssen deshalb jetzt die Einschränkungen der Grundrechte dieser Personengruppen aufgehoben werden. Maag sieht in der Rücknahme von Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte zudem einen klaren Anreiz für bislang Ungeimpfte, sich schneller impfen zu lassen.
Lange Zeit sind aus dem Kanzleramt Bedenken angesichts einer zügigen Umsetzung des Verordnungsentwurfs zu hören gewesen. Diese Bedenken nähren sich insbesondere aus der Befürchtung, dass die Erleichterungen für Geimpfte bei den Nichtgeimpften zu einer sinkenden Zustimmung sorgen könnten, was die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen anbelangt.
Was die Lockerungen für Geimpfte und Genesene vorsehen
Der Verordnungsentwurf der Bundesjustizministerin sieht vor, dass es für vollständig Geimpfte und Genesene bundesweit wieder möglich sein soll, ohne vorausgehenden Test in Geschäfte zu gehen, Zoos und botanische Gärten zu besuchen oder kosmetische Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Außerdem soll für diese Personengruppen die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr nicht gelten.
Jens Spahn beabsichtigt zudem in der Einreiseverordnung für Geimpfte und Genesene die Testpflicht für Flüge nach Deutschland sowie die Quarantäne nach der Einreise zu streichen. Interessant ist in Ergänzung zu alledem, dass Personen aus diesen beiden Gruppen bei Kontaktbeschränkungen dann nicht mehr mitgezählt werden sollen. Theoretisch wird es also möglich werden, sich mit einer unbegrenzten Zahl an Geimpften und Genesenen zu treffen, selbst wenn man selbst nicht geimpft ist.
Freude und Angst
Als Genesene werden übrigens Menschen angesehen, die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen können. Gleichzeitig darf die Genesung jedoch nicht schon länger als sechs Monate her sein: Denn nur so lange verfügt ein Genesener, nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen, über einen ausreichenden Immunschutz.
Die Verordnung soll noch in dieser Woche eilig verschiedene Instanzen durchlaufen, um spätestens nächster Woche dem Bundesrat vorzuliegen. Einige Bundesländer sind von diesem Eiltempo überrascht. Viele Menschen freuen sich aber jetzt auf ihre sehr bald zurückgewonnen Grundrechte. Viele Ärzte sind hingegen besorgt und schlagen Alarm.