Verstoß von Hartz-IV-Auflagen: Betroffene können vorerst mit weniger Sanktionen rechnen
Wer in seinem Leben schon einmal arbeitslos war, der weiß, dass das nicht bedeutet, tagein-tagaus auf der faulen Haut zu liegen: Bewerbungen müssen geschrieben und unzählige Termine bei Ämtern wahrgenommen werden. Wer sich weigerte, dem drohten bislang Sanktionen. Das scheint sich nun wenigstens teilweise zu ändern.
Wer Arbeitslosengeld II beantragt hat, bekommt nicht nur finanzielle Unterstützung seitens des Staates, sondern musste bisher auch den Willen zeigen, wieder eine Arbeit aufnehmen zu wollen und bestimmte Termine bei der Arbeitsagentur wahrnehmen; Betroffene haben eine sogenannte Mitwirkungspflicht. Wer Termine versäumt oder sich gar nicht erst bewirbt, dem droht teilweise eine Kürzung der Stütze. Ab Juli sollen sich nun bestimmte Sanktionen für einen befristeten Zeitraum ändern.
Sanktionen fallen geringer aus oder komplett weg
Seit Donnerstag ist klar: Die bisher geltenden Hartz-IV-Sanktionen werden in großem Umfang aufgehoben. Laut Focus "gibt es Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger nur noch bei außergewöhnlichen Meldeversäumnissen - und dann auch nur noch in einer Höhe von zehn Prozent statt bisher bis zu 30 Prozent der Bezüge."
Im konkreten Fall heißt das zum Beispiel: Hartz-IV-Empfänger, die einen Termin beim Jobcenter einfach nicht wahrnehmen, dürfen laut Tagesschau erst im Wiederholungsfall sanktioniert werden und müssen dann mit Sanktionen rechnen, die nicht höher als 10 % ihres Hartz-IV-Satzes ausmachen dürfen. Weigern sich Menschen, einen Job anzunehmen, soll dies laut BR keine Sanktionen mehr nach sich ziehen.
Ziel sei vor allem, den psychischen Druck von den Arbeitslosen zu nehmen. Die Änderungen sollen ein Jahr gelten (also bis ca. Sommer 2023); das Arbeitslosengeld II danach von dem sogenannten Bürgergeld ersetzt werden.
Das Bürgergeld: Ersatz für Hartz-IV
Wer das sogenannte Bürgergeld erhalten möchte, bei dem müssen laut Augsburger Allgemeine drei Kriterien erfüllt werden:
- Aufenthaltsort in Deutschland
- Erwerbsfähigkeit
- Hilfsbedürftigkeit (auch Erwerbstätige können als hilfsbedürftig eingestuft werden)
Der Anschluss von Arbeitslosengeld I zum Bürgergeld soll nahtlos erfolgen. Wie hoch jenes ausfallen soll, steht bis jetzt aber noch nicht fest. Klar ist aber auch: Wird das Bürgergeld eingeführt, kann es auch hier zu Sanktionen kommen.
Grünen-Experte Frank Bsirske der Bild gegenüber:
Bei der Verhängung von Sanktionen sollte von einer Muss- zu einer Kann-Regelung im Gesetz übergegangen werden.
Geht es nach der FDP, könnten es nach der Reform dann aber auch wieder zu höheren Strafen kommen. Details dazu sollen noch in diesem Sommer vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekanntgegeben werden.
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