Streik und Bahnchaos: Tipps zu Entschädigung und Erstattung

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Zug verspätet oder ausgefallen? Das ist ziemlich nervig. Aber immerhin könnt ihr unter bestimmten Umständen eine Entschädigung oder gar vollständige Kostenerstattung erhalten.

Die Bahn streikt – mal wieder. Dazu noch das Chaos aufgrund der Wetterbedingungen. Aber auch sonst ärgern sich Bahnfahrende regelmäßig über verspätete Züge und verpasste Anschlüsse. Hier erfahrt ihr, wie ihr zumindest finanziell einen Ausgleich zu diesen Unannehmlichkeiten erhaltet.

Akteuller Bahnstreik: Darum geht's

Die GDL hat kurzfristig angekündigt, dass gestreikt wird – dafür angeblich zum letzten Mal in 2023. Der Grund: Die Tarifverhandlungen mit der Deutschen Bahn sind erneut gescheitert, die Forderungen und das Gegenangebot liegen zu weit auseinander. Daher werden am heutigen Donnerstag und morgigen Freitag viele Züge stehenbleiben.

Für die Fahrgäste bedeutet das: Hoffen und bangen, dass die eigene Verbindung nicht betroffen ist – oder umplanen. Einziger Trost: Betroffene können Entschädigungen oder gar die Erstattung der gesamten (Zusatz-)Kosten beantragen.

Zugverspätung und verpasste Anschlüsse: Ihr erhaltet eine Entschädigung

Im Falle einer Entschädigung bekommt ihr einen Teil eurer Kosten zurück. Das ist klassischerweise der Fall, wenn euer Zug mit großer Verspätung am Ziel ankommt. Bei einer Verspätung von über einer Stunde erhaltet ihr 25 Prozent der Fahrtkosten zurück. Und ab zwei Stunden sogar 50 Prozent.

Eine Entschädigung erhaltet ihr auch als Inhaber:in einer Zeitkarte und/oder BahnCard 100. In diesen Fällen werden euch Pauschalen gezahlt, in Abhängigkeit davon, um elche Karte es sich handelt. Ihr könnt die Entschädigung online oder per Post – mit dem sogenannten Fahrgastrechte-Formular – beantragen.

Übrigens: Ihr habt 12 Monate ab Reisedatum Zeit, die Entschädigung zu beantragen und ihr könnt eure Fälle auch "sammeln". Das ist insbesondere dann interessant, wenn einzelne Entschädigungsbeträge unter vier Euro liegen – denn die Deutsche Bahn nimmt Auszahlungen erst ab einem Betrag von vier Euro vor!

In diesen Fällen gibt es sogar eine Erstattung der Kosten

In einigen Fällen könnt ihr sogar eine Kostenerstattung beantragen. Im Gegensatz zur Entschädigung bekommt ihr hier sämtliche Kosten erstattet. Das ist vor allem bei extrem frühen beziehungsweise extrem späten Verbindungen der Fall.

Fällt euer Zug dann aus oder hat so viel Verspätung (mindestens 60 Minuten), dass ihr euren Anschluss nicht erwischen könnt und die Reise daher abbrechen müsst oder gar nicht erst antretet, steht euch eine Erstattung zu, die ihr ebenfalls online oder per Post beantragen könnt.

Zugausfall am frühen Morgen

Wenn ihr euch für eine sehr frühe Verbindung entschieden habt, beispielsweise für die Anreise zu einem Termin und der Zug fällt aus und/oder hat so viel Verspätung, dass ihr den Termin/euren Anschluss nicht erreichen könnt, obwohl ihr Puffer eingeplant habt, habt ihr ein Recht auf Erstattung, wenn ihr die Reise nicht antretet oder abbrecht.

Zugausfall am späten Abend

Umgekehrt könnt ihr euch bei sehr späten Verbindungen die Kosten für alternative Verkehrsmittel oder ein Hotel erstatten lassen, wenn der Ausfall/die Verspätung dazu führt, dass ihr nicht mehr an euer Ziel gelangen könnt. Hierfür gibt es aber strenge Kriterien – diese werden auf den Seiten der Deutschen Bahn genauer erläutert.

Sonderfall Jahreskarte: Dann gibt es (anteilige) Erstattungen

Auch wenn ihr eine Jahreskarte abonniert habt, könnt ihr euch eine anteilige Kostenerstattung wegen Reiseunfähigkeit zurückholen. Nämlich dann, wenn ihr nachweislich mindestens 21 Tage am Stück krankgeschrieben seid – denkt also an euer ärztliches Attest! Pro Kalenderjahr können bis zu 60 Krankheitstage angerechnet werden, wenn sie das zuvor genannte Kriterium erfüllen.

Verwendete Quellen:

Deutsche Bahn: Verspätung oder Zugausfall? So klappt es mit Ihrer Entschädigung

Tagesschau: Lokführergewerkschaft GDL: Bahnstreik von heute Abend bis Freitag