Änderung bei Zahlung der GEZ-Gebühren: Wer das nicht beachtet, riskiert Probleme
Wer Fernsehen schauen oder Radio hören will, der muss GEZ-Gebühren zahlen. Das sind die Spielregeln. Allerdings gibt es seit dem 01.01.2023 eine wichtige Änderung für zahlreiche Beitragszahler.
Auch, wenn es gefühlt fast nur noch Wiederholungen gibt, die GEZ-Gebühren müssen bezahlt werden. Selbst wenn du nur Privatfernsehen schaust - um die Gebühren für ARD und ZDF kommt niemand drumherum.
Doch bei Überweisungen an die GEZ sollte man nun ganz genau hinschauen – der Grund sind Veränderungen bei der Bankverbindung. Und hier sind die Beitragszahler:innen in der Pflicht.
Abbuchen oder Überweisen
Der monatlich fällige Rundfunk-Beitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF beträgt momentan monatlich 18,36 Euro. Zahlen kann ihn jede:r Nutzer:in per Lastschriftverfahren oder er oder sie überweist sie regelmäßig.
Diejenigen, die selbst überweisen, betrifft die Änderung, über die tag.24.de berichtet. Wie der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsserviceauf seiner Website mitteilt, gilt für einige Beitragszahler:innen seit dem 1.1.2023 eine neue Bankverbindung.
Betroffen sind allerdings nur diejenigen, die im Sendegebiet von NDR und RBB wohnen. Und auch dann nur, wenn sie den Beitrag überweisen und nicht abbuchen lassen. Der Beitragsservice hat hierauf mit einem Schreiben im alten Jahr hingewiesen und diesem ebenfalls einen entsprechenden ausgefüllten Überweisungsträger beigelegt.
Änderungsschreiben weg: was tun?
Wer das Informationsschreiben, das bereits im Oktober 2022 verschickt worden ist, ungelesen entsorgt haben sollte, muss nicht in Panik ausbrechen. Die aktuelle Kontoverbindung ist auch auf der Internetseite des Beitragsservices zu finden.
Hier ist ebenfalls nochmal aufgeführt, für welche Bundesländer die Änderung gilt. Dies sind Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Wichtige Informationen zu den GEZ-Gebühren
Wenn man die GEZ-Gebühren abbuchen lässt, erfolgt per Gesetz eine automatische Zahlung alle drei Monate. Bei Überweisung müssen alle drei Monate 55,08 Euro gezahlt werden. Halbjährlich ist ein Betrag in Höhe von 110,16 Euro fällig. Und bei einer einmaligen jährlichen Zahlung muss der Nutzer oder die Nutzein 220,32 Euro überweisen. Alle Informationen hierüber finden sich auf rundfunkbeitrag.de.
Eine weitere wichtige Änderung ist das Wegfallen der Erinnerungsstütze im Jahr 2022. Konnten sich Beitragszahler:innen bisher an die Überweisung schriftlich erinnern lassen, ist dieser Service nun Geschichte.
Wer jetzt das pünktliche Überweisen vergisst, zahlt einen Säumniszuschlag von einem Prozent der Beitragsschuld - mindestens aber acht Euro. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte also besser auf das Lastschriftverfahren umstellen - bezahlen müssen wir sowieso!
Verwendete Quellen:
Tag24.de: GEZ-Gebühren: Wichtige Änderung beim Rundfunkbeitrag!
Merkur.de: Wichtige Änderungen beim Rundfunkbeitrag: Vielen Haushalten drohen schnell Strafgebühren