Alarmstufe beim Notfallplan Gas? Jetzt könnte es richtig teuer werden!
Seit der Verringerung der Gazprom-Lieferungen ist die Lage in Deutschland bezüglich der Energieversorgung angespannt. Wie die Welt nun erfahren haben will, soll die Regierung innerhalb weniger Tage sogar die Alarmstufe des Gas-Notfallplans ausrufen.
Die Energieversorgung muss aufrecht erhalten werden, davon ist nicht zuletzt die Bundesregierung überzeugt. Doch seitdem letzte Woche nur geringe Mengen an Gas von Russland geliefert wurden, herrscht eine angespannte Lage in Deutschland.
Alarmstufe des nationalen Notfallplans Gas
Eine Lösung muss schnell her, damit es nicht zu Gas-Engpässen kommt, die Habeck letzte Woche bereits kommen sah. Wie die Welt nun erfahren haben will, soll nach der bereits ersten ausgerufenen Stufe, nun auch die zweite Stufe des Gas-Notfallplans ausgerufen werden.
Insgesamt hat der nationale Notfallplan Gas in Deutschland drei Stufen:
- Eine Frühwarnstufe,
- eine Alarmstufe und
- eine Notfallstufe.
Die Frühwarnstufe hat die Bundesregierung Ende März ausgerufen, nun könnte laut Berichten der Welt die zweite Stufe innerhalb weniger Tage ausgerufen werden.
Dabei weist die Gasversorgung Störungen oder zu hohe Nachfrage auf, doch kann sie noch gewährleistet werden. Bei der Notfallstufe hingegen muss der Staat eingreifen, um die Gasversorgung aufrecht zu erhalten, beispielsweise für private Haushalte.
Erneute Teuerungen der Gaspreise?
Damit könnte es erneut zu einer Teuerung der Gaspreise für die Verbraucher:innen kommen. Wie die HNA berichtet, kann es zu hohen Nachzahlungen bei Nebenkosten kommen, auch für private Haushalte. Auch im Handel sollen sich die Energiepreise bereits um das Sechsfache erhöht haben, so die Welt.
Während die dpa die Vorbereitungen zur Alarmstufe bestätigt haben soll, hält sich das Wirtschaftsministerium noch bedeckt. Eine Sprecherin sagt laut Welt:
Für die Stufen des Notfallplans Gas gelten die gesetzlichen Regelungen und Vorgaben. Nach diesen Vorgaben entscheiden wir und spekulieren nicht darüber. Es wird jeweils nach aktueller Lage und aktuellem Lagebild entschieden.
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