Ohne den Impfausweis geht bald nicht mehr viel: Diese Regeln gelten jetzt
Geimpfte und Genesene genießen seit einigen Tagen Privilegien, von denen Normalbürger ausgeschlossen sind. In Zukunft wird sich dieser Trend vermutlich fortsetzen.
Die Restaurants öffnen so langsam wieder, für einen Frühlingshaarschnitt ist es höchste Zeit - Doch manche Menschen werden vielerorts abgewiesen. Zumindest, wenn sie nicht geimpft, getestet oder genesen sind.
Diese Privilegien genießen Geimpfte und Genesene
An die nächtliche Ausgangssperre, die ab einer Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gilt, in allen deutschen Stadt- und Landkreisen gilt, müssen sich Geimpfte und Genesene nicht mehr halten.
Auch die Kontaktbeschränkungen treffen nicht mehr auf diese Personengruppen zu. Außer bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet ist sogar keine Quarantäne mehr vonnöten.
Friseurläden, Restaurants, Zoos und einige Geschäfte gewährend mittlerweile nur noch Menschen den Zutritt, die nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind.
Auch wenn sich die Vorteile einzelner Gruppen gegenüber anderen noch in Grenzen halten, ist anzunehmen, dass sich dieser Trend in naher Zukunft weiter in diese Richtung entwickeln wird.
Wann bin ich "geimpft"?
Während die erste Impfung wichtig ist und das Immunsystem bereits gegen Covid-19 schützt, ist die zweite Impfung nötig, um offiziell den Status einer "geimpften Person" zu erlangen.
Diese zweite Impfung muss außerdem mindestens 14 Tage zurückliegen, bis der oder die Geimpfte diese Vorteile genießen kann. Allgemeinmediziner Dr. Thomas Aßmann erklärt:
Die Impfung braucht Zeit, um richtig zu wirken. Der Körper muss die Antigene erkennen und dann Antikörper produzieren.
Beim Johnson & Johnson-Impfstoff, der hierzulande leider nicht so gut läuft, müssen die Patienten allerdings nicht auf die zweite Impfung warten, weil generell nur eine Dosis gespritzt wird.
Bald kommt der digitale Impfausweis
Noch prüfen die Behörden die Anwendung eines digitalen Impfausweises, aber schon in wenigen Wochen soll er zum Gebrauch bereit stehen. Das wird vor allem Geimpften das Leben erleichtern.
Denn momentan müssen Menschen, um nachzuweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft sind, ihren Impfausweis mit sich führen. Daran müssen sie dann nicht mehr denken.
Jeder Impfdosis wird dann ein eigener QR-Code zugeteilt. Diesen muss der oder die Geimpfte dann nach der Impfung mit der Corona-Warn-App scannen und speichern.
Patientinnen und Patienten, die schon vor dem Anlaufen dieses Systems ihre Spritze erhalten haben, können das Zertifikat beim Arzt oder in einer Apotheke nachträglich erstellen lassen.
Wie weise ich nach, dass ich genesen bin?
Um beweisen zu können, dass man vom Coronavirus genesen ist, brauchen Bürgerinnen und Bürger bislang ein positives Ergebnis beim PCR-Test. Dabei müssen sie zwei Punkte beachten.
Der Test muss mindestens 28 Tage alt und gleichzeitig nicht älter als sechs Monate sein, denn danach ist die Wahrscheinlichkeit zu hoch, das der Körper nicht mehr genug Antikörper hat.