„Alle dürfen selbstverständlich verreisen“ Pistorius widerspricht Kritikern offen
Was steckt hinter dem Wirbel um das neue Wehrdienstgesetz und welche Regelungen gelten jetzt wirklich für längere Auslandsreisen von jungen Männern? Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius sorgt persönlich für Aufklärung – und nimmt den Druck raus.
Wenige Gesetzesänderungen haben in letzter Zeit so für Gesprächsstoff gesorgt wie das neue Wehrdienst-Modernisierungsgesetz. Seit dem 1. Januar 2026 ist das Gesetz offiziell in Kraft, doch besonders bei der Frage, ob und wie Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren für längere Zeit ins Ausland reisen können, herrschte große Unsicherheit – und laute Kritik. Im Mittelpunkt steht die sogenannte Meldepflicht: Wer länger als drei Monate im Ausland bleibt, sollte laut Gesetz eigentlich eine Genehmigung einholen. Kritiker befürchteten einen erheblichen bürokratischen Aufwand und Einschränkungen bei der persönlichen Freiheit. Viele schienen ratlos, denn im Gesetzestext war vieles bislang alles andere als eindeutig. Familien, Berufstätige, Studenten – sie alle fragten sich zuletzt: Droht mir nun Ärger, nur weil ich Auslandserfahrungen sammeln will?
Auch verschiedene Verbände äußerten Sorgen. Manche Medien warnten vor einer möglichen Überwachung von Lebensläufen und setzten den Gesetzgeber unter Zugzwang.
Was genau bleibt jetzt erlaubt?
Jetzt endlich bringt Boris Pistorius persönlich Licht ins Dunkel:
„Derzeit ändert sich für die Männer nichts: Ob 17 oder 45 Jahre oder dazwischen – alle dürfen selbstverständlich verreisen und brauchen derzeit dafür auch keine Genehmigung“, stellt er klar.
Das heißt: Auch längere Auslandsaufenthalte müssen bis auf Weiteres nicht angezeigt werden, solange der Dienst freiwillig bleibt. Eine Verwaltungsanweisung soll das noch diese Woche regeln.
Wörtlich kündigt der SPD-Minister an:
„Ein längerer Auslandsaufenthalt muss also auch nicht angezeigt werden. Dafür sehen wir eine Ausnahme von der im Gesetz grundsätzlich angelegten Meldepflicht vor.“
Damit soll verhindert werden, dass Freiwillige durch unnötige Vorschriften abgeschreckt werden oder sogar fürchten, dass eine Tour durch Australien oder ein Praktikum in Kanada am Schreibtisch scheitert. Das Ministerium betont, dass der bürokratische Weg nicht länger zur Stolperfalle wird. Praktisch bedeutet das: Junge Männer, unabhängig von Alter oder Herkunft, können reisen, wie es zu ihrem Leben passt – Studium, Ferien, Arbeit oder Weltreise. Pistorius setzt damit nicht nur ein Signal an seine Kritiker, sondern will das Wehrdienstmodell als einladend positionieren.
Warum das Ganze? Zahlen, Kritik und die neue Richtung
Anlass für die Reform war ein ehrgeiziges Ziel: Statt aktuell gut 180.000 will die Bundeswehr in Zukunft bis zu 260.000 Soldatinnen und Soldaten zählen. Dafür sind 80.000 zusätzliche Freiwillige nötig. Damit das gelingt, setzt die Politik auf neue Wege: Musterungspflicht für Jahrgänge ab 2008 – aber:
„Unser neuer Wehrdienst soll so attraktiv sein, dass dies auch möglichst lange so bleibt“, betont Pistorius.
Laut dpa greift die Regelung für längere Auslandsaufenthalte also nur dann, wenn der Dienst nicht mehr freiwillig ist – was ausdrücklich nicht geplant ist. Aktuell werde die Genehmigung ohnehin nicht verweigert. Kritiker hatten befürchtet, dass mit dem Gesetz klammheimlich wieder eine Art Wehrpflicht durch die Hintertür eingeführt wird. Pistorius widerspricht und sagt:
„Dafür habe ich mich innerhalb der Koalition erfolgreich eingesetzt. Folglich kommen wir derzeit nicht in die Lage, auf jemanden zurückgreifen zu müssen, der nicht verfügbar ist.“
Besonders auffällig: Die Anpassungen sollen auch bewusst das Klima rund um das Thema Wehrdienst entkrampfen. Viele junge Menschen haben ohnehin Respekt vor dem Verfahren der Musterung, das künftig für alle ab Jahrgang 2008 verpflichtend ist. Pistorius will mit seiner Klarstellung verhindern, dass Freiwillige abspringen, bevor sie überhaupt einen Fuß in die Kaserne gesetzt haben. Übrigens: Eine Rückkehr zur allgemeinen Wehrpflicht ist laut Bundesverteidigungsministerium „derzeit kein Thema“.
Wer trotzdem aufpassen muss
Die aktuelle Lockerung gilt ausdrücklich für alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren, die für den Wehrdienst gemustert werden oder sich freiwillig melden wollen. Wer allerdings als Reservist einer sogenannten Dienstleistungspflicht unterliegt, bleibt weiter verpflichtet, Veränderungen des Wohnortes – etwa einen dauerhaften Umzug ins Ausland – zu melden. Die Ausnahme betrifft also vor allem all jene, die sonst vom Gesetz zunächst verunsichert gewesen wären, etwa junge Erwachsene mit Fernweh, Studierende im Auslandssemester oder Berufstätige, die längere Projekte im Ausland wahrnehmen.
Für sie ist die Nachricht klar: So lange der Dienst freiwillig bleibt, steht längeren Reisen – sei es nach Neuseeland, Japan oder Südafrika – nichts im Weg. Wer trotzdem unsicher ist, kann auf eine zügige Verwaltungsanweisung aus dem Ministerium hoffen, die spätestens in den kommenden Tagen Rechtssicherheit bringen wird. So soll der neue Wehrdienst nicht zum Hemmschuh moderner Lebensläufe werden.
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Verwendete Quelle:
„Alle dürfen selbstverständlich verreisen“ : Pistorius reagiert auf Kritik am neuen Wehrdienstgesetz