Deutsche Rentenversicherung: Gibt es Rente, wenn man nie gearbeitet hat?

Deutsche Rentenversicherung: Gibt es Rente, wenn man nie gearbeitet hat?
© Peter Dazeley@Getty Images
Deutsche Rentenversicherung: Gibt es Rente, wenn man nie gearbeitet hat?

Wer in Deutschland arbeitet, darf sich nach langen Jahren der Arbeit irgendwann auf die wohlverdiente Rente freuen - doch was gilt für jene, die ihr ganzes Leben lang nicht gearbeitet haben? In diesem Artikel erfährst du Einzelheiten dazu, welche Regelungen für diesen Fall in Deutschland gelten.

In Deutschland darf man laut den Angaben der Deutschen Rentenversicherung standartmäßig im Alter von 67 Jahren in Rente gehen. Bestimmte Faktoren ermöglichen sogar ein früheres Renteneintrittsalter. Ebenso ist die tatsächliche Höhe der monatlichen Rente im Alter von verschiedenen Aspekten bestimmt.

Grundsätzlich gilt jedoch, wer in Deutschland arbeitet, zahlt in der Regel auch in die Rentenkasse ein, um sich im Alter seine harte Arbeit auszahlen lassen zu können. Doch was gilt eigentlich für Menschen, die nie in ihrem Leben gearbeitet haben? Die Magazine Merkur und 24hamburg geben darüber unter anderem Auskunft.

Keine Arbeit - kein Rentenanspruch

Arbeitslose zählen in der Regel gemeinsam mit Selbstständigen und Freiberuflern zu jenen Bürger:innen, die nicht zwingend in die Rentenkasse einzahlen. Zahlt man darüber hinaus auch keine freiwilligen Beiträge, wirkt sich das im Alter zwangsläufig aus.

Um einen Anspruch auf die gesetzliche Rente zu haben, müssen Versicherte eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren angehäuft haben - die sogenannte Wartezeit. Wer nie in seinem Leben gearbeitet hat, erreicht diese Mindestversicherungszeit jedoch natürlich nicht und hat damit auch keinen Anspruch auf die gesetzliche Rente.

Sozialhilfe für Arbeitslose

Um derartige Fälle aufzufangen, gibt es jedoch die Möglichkeit, beim Sozialamt oder der Deutschen Rentenversicherung die sogenannte Grundsicherung zu beantragen. Anspruch darauf haben alle, die im Rentenalter sind, jedoch keine Rente bekommen und sich mit ihrem Einkommen nicht selbst finanzieren können. Das berichten Merkur und 24hamburg.

Der Betrag, der dabei ausgeschüttet wird, beträgt laut 24hamburg bei Alleinstehenden mindestens 449 Euro, bei Paaren insgesamt 809 Euro. Hat man einmal einen Antrag bewilligt bekommen, gilt dieser allerdings immer nur für ein Jahr - danach muss man die Grundsicherung neu beantragen.

Verwendete Quellen:

Deutsche Rentenversicherung: "Das Renteneintrittsalter"

Merkur: "Wie hoch ist die Rente, ohne jemals zu arbeiten?"

24hamburg: "So viel Rente gibt es, wenn Sie nie gearbeitet haben"